20.09.2022 | DRK-Kreisverband

Einladung zum Vortrag: "Was bedeutet Schulbegleitung“?

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2007 verpflichtete sich Deutschland, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Ein inklusives Bildungssystem bedeutet für Menschen mit Behinderung, dass ihnen die gleichen

Möglichkeiten offenstehen müssen an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln, wie allen

anderen Menschen ohne Behinderung.

Ein Baustein zum Inklusiven Schulsystem ist die Schulbegleitung. Hier werden Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder jene, die von einer Behinderung bedroht sind, durch eine Assistenz im Schulalltag unterstützt. Mit der Assistenz soll es ihnen möglich sein, den Schulalltag trotz ihrer (drohenden) Behinderung zu bewältigen. Eine Schulbegleitung kann zum Beispiel für die Mobilität und Orientierung im Schulgebäude, die Unterstützung bei motorischen Einschränkungen, den Aufbau von sozialen Kontakten, die Strukturierung des Schulalltages oder die Motivation, am Schulalltag teilzunehmen, zuständig sein.

Doch wie ist das Antragsverfahren oder was sind genau die Abgrenzungen zu den Aufgaben der Schule? In einem Fachvortrag werden Ziele, Aufgaben und Hindernisse erläutert und der Weg der
Beantragung beim zuständigen Eingliederungshilfeträger aufgezeigt.


Wann: Donnerstag, den 29.09.2022
Wo: DRK-Schulungszentrum Neue Parkstr. 18 / Ecke Carl-Drinkwitz-Str. 14943 Luckenwalde
Uhrzeit: 18 bis 19 Uhr
Kosten: kostenfrei

Um Anmeldung wird gebeten unter 03371 4032219 oder per Mail unter FeD.lw(at)drk-fs.de. Ihr Ansprechpartner sind der Leiter des Familienentlastenden Dienstes Karsten Friedrich bzw. seine
Stellvertreterin Nadine Kättner.

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