Ambulante Erziehungshilfen

Unsere ambulanten Hilfen zur Erziehung, nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 27 ff SGB VIII) richten sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die

  • sich aus unterschiedlichen Gründen in einer für sie schwierigen Lebenssituation befinden und deshalb intensive Beratung und Begleitung benötigen,
  • in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung Unterstützung und Förderung benötigen
  • eine Begleitung bei Umgängen, Besuchskontakten notwendig erscheint

Unser sozialpädagogisches Angebot umfasst folgende Hilfeformen:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe, nach § 31 SGB VIII
  • Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII
  • Familienunterstützende Hilfe nach § 27.2 SGB VIII
  • Begleiteter Umgang nach § 18.3 SGB VIII

Unser Team und unsere Arbeitsweise
Unser Team setzt sich aus erfahrenden Fachkräften mit qualifizierten, staatlich anerkannten Abschlüssen zusammen. Wir nutzen die vielfältigen Kenntnisse, die sich aus langjährigen Erfahrungen und für das Aufgabenfeld speziellen Weiterbildungen und Fortbildungen zusammenfügen. Wir haben eine ressourcenorientierte Grundhaltung und arbeiten auf der Grundlage des systemisch-, lösungs- und zielorientierten Arbeitsansatzes. Wir kooperieren mit weiteren regionalen Trägern für Familienarbeit und mit Behörden.

Wie bekommen Sie diese Hilfe
Es ist erforderlich, bei dem für die Familie zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung zu stellen. Die Sozialpädagogen des SpD (Sozialpädagogischer Dienst des Jugendamtes) werden gemeinsam mit Ihnen die Art und Ausgestaltung der Hilfe besprechen.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Begleitung und Beratung, die im Alltag der Familie ansetzt.

Diese Unterstützung und Stärkung erhalten Familien bei

  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Konflikt- und Krisensituationen, die z.B. aus Überforderung, psychischer Instabilität oder Suchtproblematik entstehen
  • Schulschwierigkeiten
  • Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
  • Störung oder Gefährdung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Veränderungen in der Familie durch Trennung, Krankheit, Tod
  • der Alltags- und Freizeitgestaltung
  • Schwierigkeiten der finanziellen Lage der Familie / Wohnverhältnisse der Familie
  • Kontakten zu Ämtern und Institutionen

Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Stärkung der Elternrolle, die Vermittlung von Zuversicht und selbstbestimmtem Handlungsmöglichkeiten im Familienalltag.

Erziehungsbeistand

Der Erziehungsbeistand ist eine aufsuchende Begleitung und Beratung, die sich direkt an das ältere Kind bzw. Jugendlichen richtet und die Eltern mit einbezieht.

Der Erziehungsbeistand unterstützt das ältere Kind/ den Jugendlichen bei

  • der Identitätsfindung
  • der Kommunikation zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen
  • der Kommunikation zwischen Kind/Jugendlichen und Gleichaltrigen
  • Ablösungsprozessen vom Elternhaus
  • delinquentem Verhalten
  • der Alltags- und Freizeitgestaltung
  • bei Schulproblemen
  • bei Schwierigkeiten in der adoleszenten Phase und
  • bei der Verselbständigung.

Familienunterstützende Hilfe

Die Familienunterstützende Hilfe ist eine aufsuchende Begleitung und Beratung, die im Alltag der Familie ansetzt.

Diese Unterstützung erhalten Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, die ein individuelles, unterstützendes und entlastendes Angebot benötigen. Die Hilfe umfasst eine dauerhafte Kontrolle der Grundversorgung der Kinder und der Alltagsbewältigung, Begleitung zu Terminen, Beratung bei Erziehungsfragen sowie die Zusammenarbeit mit Schulen, Behörden, Ärzten, Kliniken und Ausbildungseinrichtungen. Ziele der Hilfe sind die Sicherstellung des Kindeswohls, das Aktivieren familiärer Ressourcen und der Erhalt des Familiensystems.

Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang gewährleistet die Sicherstellung der Beziehungskontinuität des Kindes/ der Kinder zu seinen Eltern bzw. anderen der für die Entwicklung des Kinder / der Kinder wichtigen Bezugspersonen, nach konfliktbehafteter Trennung der Eltern oder Fremdunterbringung der Kinder.

Durch fachliche Begleitung und Beratung, bei Bedarf in neutralen Räumen, werden das Kind/ die Kinder und die Eltern dabei unterstützt, ihre Beziehungen anzubahnen, wiederherzustellen und zu stabilisieren.

Durch die Begleitung erfahren die Eltern Unterstützung bei der Ausgestaltung der Umgänge und der Ausübung ihrer elterlichen Verantwortung. Loyalitätskonflikte der Kinder können durch die Begleitung der Besuchskontakte aufgelöst werden.

N.N.

Einrichtungsleiterin

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