Psychosoziale Beratungsstelle für Schwangere und Familien

Willkommen in der Beratung für Schwangere und Familien!

Eine Schwangerschaft bedeutet für eine Frau und ihren Partner oft, dass sich die bisherige Lebenssituation in vielen Bereichen ändert. Fragen entstehen oder Probleme bedürfen der Klärung. Auch Familien, die momentan kein Kind erwarten, benötigen in sozialen und persönlichen Fragen Unterstützung.

    Beratungszeiten

    Montag 9 - 12 Uhr
    Dienstag 8 -12 und 13 - 18 Uhr
    Donnerstag 8 -12 und 13 -16 Uhr
    Freitag 9 -12 Uhr
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. 

    Das ist auch außerhalb der oben angegebenen Beratungszeiten möglich. In Ihrem Interesse arbeiten wir nach Terminabsprache. Sollten Sie uns telefonisch nicht persönlich erreichen, nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter.

    Es beraten Sie qualifizierte Fachkräfte der Bereiche Sozialpädagogik und Psychologie. 

    • Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
    • Ratsuchende können auf Wunsch anonym bleiben.
    • Die Beratungen sind kostenlos.

    Zu folgenden Themen beraten wir Sie:

    Ungewollte Schwangerschaft/ Wunsch nach Schwangerschaftsabbruch

    • Beratung zum Schwangerschaftsabbruch (gemäß §§ 218/219 StGB) zu rechtlichen, sozialen und psychologischen Fragen
    • Beratung in Konfliktsituationen vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch
    • Beratung und Betreuung bei Wunsch nach Freigabe eines Kindes zur Adoption
    • Weitere Informationen zu diesem Thema.

    Beratung vor und nach der Geburt eines Kindes

    Partnerschafts- und Lebensberatung

    Trauerbegleitung

    Alles braucht Zeit – auch die Trauer.

    Sie suchen nach einer Möglichkeit, Hilfe in einer Trauersituation zu finden? Das Angebot der Beratungsstelle soll Sie begleiten:

    • nach einer glücklosen Schwangerschaft
    • nach einer stillen Geburt
    • nach dem Tod eines Kindes

    Die Begleitung können Sie als Einzel- oder Paargespräche in Anspruch nehmen.

    Bitte melden Sie sich vorab in der Beratungsstelle an.


    Weiterführende Informationen zu unseren Inhalten bekommen sie hier.

    Schwangerschaftsabbruch

    Wird eine Frau schwanger, kann es sein, dass sie unsicher ist, ob sie das Kind bekommen soll oder nicht. Für andere Frauen hingegen ist schnell klar, dass die Fortsetzung der Schwangerschaft für sie nicht möglich ist. Die Beratung kann dabei helfen, eine tragfähige Entscheidung zu treffen.  Auch Informationen zu verschiedensten persönlichen, sozialen, rechtlichen, finanziellen Fragen oder zu Hilfsangeboten für schwangere Frauen bzw. Eltern kann sie erhalten.

    Wünschen Sie einen Schwangerschaftsabbruch, ist diese Beratung verpflichtend.

    Das Beratungsgespräch ist ergebnisoffen. Sie selbst treffen verantwortungsbewusst die Entscheidung, welchen Weg Sie gehen möchten. Am Ende des Gespräches wird – egal wie die Entscheidung ausfällt – ein Beratungsschein ausgestellt und Ihnen mitgegeben. Dieser Schein ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.

    Sie können sich mit Fragen oder Problemen auch gern nach einem erfolgten Schwangerschaftsabbruch an uns wenden.

    Wir sind bemüht, Ihnen so schnell es möglich ist, einen Beratungstermin anzubieten.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.familienplanung.de


    Elterngeld und Elternzeit

    Wenn Sie ein Kind erwarten oder Ihr Kind gerade geboren ist, stellt sich für Sie die Frage nach der Elternzeit und dem Elterngeld. Gern beraten wir Sie zu diesen Fragen:

    • Wie lange kann ich die Elternzeit in Anspruch nehmen?
    • Wie können wir als Paar die Elternzeit gemeinsam gestalten?
    • Welche Möglichkeiten habe ich als alleinerziehender Elternteil?
    • Wie teile ich dem Arbeitgeber meine gewünschte Elternzeit mit?
    • Wie berechnet sich das Elterngeld?
    • Wie lange kann ich Elterngeld beanspruchen?
    • Was sind Basiselterngeld, Elterngeld-Plus oder Partnerschaftsmonate?
    • Ich erwarte Mehrlinge, was ist zu beachten?
    • Und viele andere Fragen mehr.

    Gern können unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Elterngeldantrages.


    Mutterschutzregelungen

    Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis gilt es u. a. auch für Auszubildende, Praktikantinnen oder in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigte Frauen mit einer Behinderung.

    Zu folgenden Fragen beraten wir Sie gern:

    • Vom Gesetz erfasster Personenkreis
    • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
    • Rechte und Pflichten der schwangeren Frau
    • Mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen
    • Kündigungsschutz
    • Urlaubsansprüche
    • Beschäftigungsverbote
    • Mutterschutzfristen
    • Entgelt- und Entgeltersatzansprüche (Mutterschutzlohn/ Mutterschaftsgeld)

    Stiftung

    Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

    Die Geburt eines Kindes wirft auch finanzielle Fragen auf. Babybekleidung muss gekauft  und das Kinderzimmer eingerichtet werden. Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, um diese Anschaffungen zu tätigen, können Sie in der Beratungsstelle einen finanziellen Zuschuss bei der Stiftung „Mutter und Kind“ beantragen.

    Voraussetzungen dafür sind:

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Brandenburg bzw. Deutschland.
    • Eine vorgegebene Einkommens- und Vermögensgrenze wird nicht überschritten.
    • Sie haben einen Schwangerschaftsnachweis.
    • Das Kind ist noch nicht geboren.

    Wenn Sie einen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, dann müssen diese zuerst in Anspruch genommen werden. Die Stiftung hilft ergänzend.

    Sie bekommen den Antrag ausgehändigt und erhalten Unterstützung beim Ausfüllen. Ihnen wird genau erklärt, welche Nachweise Sie vorlegen müssen. Die Beratungsstelle leitet Ihren Antrag an die Stiftung weiter.

    „Hilfe für Familien in Not“ Stiftung des Landes Brandenburg

    Durch Krankheit, Trennung, Arbeitslosigkeit, Unfall, Tod eines Familienangehörigen oder anderen Schicksalsschlägen kann eine Familie in eine Notsituation geraten. Eine in dieser Situation dringend benötigte finanzielle Hilfe kann beantragt werden.

    Voraussetzungen sind u. a.

    • Sie leben mit einem Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen zusammen.
    • Ihr Wohnsitz ist im Land Brandenburg.
    • Sie unterschreiten eine vorgegebene Einkommensgrenze.
    • Gesetzliche Ansprüche auf staatliche Hilfeleistungen bestehen nicht oder sind nicht ausreichend.

    Die Stiftung kann durch eine Geldzuwendung oder ein zinsloses Darlehen helfen. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation.

    Die Anträge erhalten Sie in der Beratungsstelle. Ebenso bekommen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages. Sie erfahren, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen. Die Beratungsstelle leitet Ihren Antrag an die Stiftung weiter.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.familien-in-not.de


    Kuren

    Haushalt, Kindererziehung, Berufstätigkeit oder familiäre Sorgen – die Anforderungen an eine Mutter/ einen Vater sind vielfältig und fordern meist alle Kräfte. Diese Belastungen führen nicht selten zu hochgradiger Erschöpfung und Überforderung. Auch in der Schwangerschaft können Risiken und Belastungen vorliegen, die einer entlastenden Maßnahme bedürfen.

    Mütter oder Väter in Erziehungsverantwortung haben die Möglichkeit, eine Mutter- bzw. Vater- Kind-Kur zu beantragen. Für schwangere Frauen trifft das ebenso zu. Auch pflegende Angehörige können eine Vorsorgekur beanspruchen.

    In der Beratungsstelle können Sie sich bei der Beantragung dieser Kur unterstützen und begleiten lassen:

    • Umfassende Beratung und Informationen  
    • Vorbereitung der medizinischen Atteste
    • Begleitung bei der Auswahl des geeigneten Kurhauses
    • Reservierung eines Kurplatzes
    • Antragstellung bei der Krankenkasse
    • Hilfe im Widerspruchsverfahren
    • Angebote nach der Kur

    Eltern-Kind-Gruppen

    Besonders im ersten Lebensjahr Ihres Kindes kann der Wunsch groß sein, Kontakte zu anderen Eltern zu knüpfen, mit dem Baby gemeinsam etwas zu erleben, hilfreiche Informationen zu bekommen oder Fragen und Sorgen zu besprechen.

    Dann ist der ElBa©-Baby-Kurs vielleicht das Richtige für Sie!

    Im DRK-Zentrum Königs Wusterhausen treffen sich einmal in der Woche Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern in einer angenehmen Atmosphäre zum gemeinsamen Austausch, Spielen, Singen und Beobachten des Kindes. Begleitet wird diese Gruppe von einer erfahrenen, gut ausgebildeten Kursleiterin.

    Ein Kurs besteht aus 10 Terminen, die einmal wöchentlich stattfinden. Nähre Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle.


    Vertrauliche Geburt

    Schwanger? Und keiner darf es erfahren?

    Sie sind schwanger und befinden sich in einer Notsituation. Sie wollen oder müssen die Schwangerschaft unter allen Umständen geheim halten. Das ist für Sie ein sehr schwieriges Problem voller Angst und Zweifel.

    Dennoch können Sie in dieser Situation Hilfe erhalten. Sie sind nicht allein. Sie können im Verfahren der Vertraulichen Geburt Ihre Identität schützen und dennoch Ihr Kind sicher zur Welt bringen, z. B. in einer Klinik.

    Wenden Sie sich bitte an die Beraterinnen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und beraten und begleiten Sie vor und auch nach der Entbindung. Niemand wird von dem Gespräch erfahren.

    Das Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher“ ist jederzeit – 24 Stunden täglich – kostenlos erreichbar. (Tel. 0800 / 4040020)

    Weitere hilfreiche Informationen finden Sie im Internet unter: www.geburt-vertraulich.de


    Lebens- und Partnerschaftsberatung

    Fast alle Menschen erleben Phasen in ihrem Leben, in denen es Belastungen gibt, die nur schwer zu bewältigen sind:

    • Partner reden nur noch wenig miteinander oder streiten sich häufig, oft aus nichtigem Anlass.
    • Die Geburt eines Kindes hat die Beziehung verändert - es entstehen Konflikte.
    • Vorstellungen über die Lebens- oder Alltagsgestaltung der Partner sind sehr verschieden.
    • Der Wunsch, ein Kind zu haben, kann nicht erfüllt werden.
    • Konflikte zu Verwandten oder Bekannten sind entstanden.
    • Die Beziehung wird durch Behinderung, Krankheit, Alkoholismus usw. belastet.
    • Ein Partner akzeptiert den anderen nicht so, wie er ist.
    • Ein Partner wird in Auseinandersetzungen gewalttätig.
    • Es kam zu einer außerehelichen Beziehung.
    • Eine Trennung scheint unvermeidlich.

    Dies ist nur eine Auswahl von möglichen Themen. Wenn Sie das Gefühl haben, die entstandenen Probleme nicht selbst lösen können, dass auch wiederholte Gespräche nichts genutzt haben oder dass Gespräche mit Verwandten oder Freunden nicht geholfen haben, sollten Sie überlegen, das Beratungsangebot zu nutzen.

    Sie können die Beratung allein oder als Paar in Anspruch nehmen.

    Sie können mit der Beraterin besprechen, was Sie bewegt. Sie legen gemeinsam fest, welches Ziel die Beratung haben soll. Die Beraterin unterstützt Sie dabei, eine für Sie gangbare Lösung für das entstandene Problem zu finden.

    Claudia Biel

    Einrichtungsleiterin

    Telefon:

    03375 - 21 89 81

    Telefax:

    03375 - 21 89 83

    Anschrift:

    Erich-Weinert-Straße 46
    Königs Wusterhausen 15711

    Anfrage
    © DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e.V.